Sparen für die Wohnung wird belohnt
Der Staat will noch mehr Mitbürger unterstützen, eigene vier Wände zu erwerben. Die Wohnungsbauprämie für Bausparverträge und auch die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben.
Die Wohnungsbauprämien für Bausparverträge betragen ab Januar 2021 10% der maximal geförderten jährlichen Sparleistung von 700 € für Alleinstehende bzw. 1.400 € für Ehepaare.
Somit bekommen Alleinstehende max. 70 € und Ehepaare max. 140 € p.a. Wohnungsbauprämie.
Die Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 € für Alleinstehende und auf 70.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare erhöht.
Gerade Familien mit mehreren Kindern können auch bei höheren Bruttoeinkommen (u.U. bei knapp über 100.000 €) in den Genuss der Wohnungsbauprämien kommen.
Bausparen |
Alleinstehend |
Ehepaare2 |
Einkommensgrenze in €1 |
35.000 |
70.000 |
Geförderte Sparleistung in € |
700 |
1.400 |
Wohnungsbauprämie |
10% |
10% |
Maximale Prämie p.a. in € |
70 |
140 |
1 Zu versteuerndes Einkommen | ||
2 Zusammenveranlagte Ehepaare |
Bitte lesen Sie hierzu den ausführlichen Artikel im Finanztest 4/2020 (https://www.test.de/Bausparen-mit-Praemie-So-finden-Sie-den-besten-Bausparvertrag-5562604-0/)